Unternehmensgründung im Kanton Thurgau
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist einfach; mit der richtigen Unterstützung. Grundsätzlich stehen einem Investor in der Schweiz sämtliche Möglichkeiten des Schweizerischen Gesellschaftsrechts offen, um ein Unternehmen zu gründen, zu halten oder sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Herkunft man ist oder ob man bereits in der Schweiz wohnhaft ist. Die folgenden Varianten sind möglich:
- Direktvertrieb durch Schaffung einer Schweizer Repräsentanz
- Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft
- Errichtung einer Zweigniederlassung
- Akquisition einer bestehenden Unternehmung in der Schweiz
- Errichtung eines gemeinsamen Joint Ventures
- (Strategische) Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung
Möchten Sie ein Unternehmen gründen, gilt es zuerst, für das Unternehmen die richtige Rechtsform zu finden und anschliessend die entsprechenden Schritte einzuleiten. Dazu gehören die Wahl des Firmennamens und –domizils. Aber auch die Gründungsdokumente sowie eine notarielle Beglaubigung. Eine übersichtliche Anleitung bietet Ihnen das Factsheet Gründung und Unternehmensführung
Haben Sie weitere Fragen oder fühlen Sie sich unsicher? Selbstverständlich stehen wir Ihnen dafür persönlich zur Seite. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen Spezialisten wie Steuerexperten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Treuhänder im In- und- Ausland. Wir koordinieren Ihre Anliegen auch mit verschiedenen Amtsstellen.