Kantonale Förderung
Der Kanton Thurgau kann sich unter gewissen Voraussetzungen an Projekten von regionaler Bedeutung beteiligen. Dies im Rahmen des Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung (§ 9).
Voraussetzung für eine solche Förderung ist, dass die Projekte von einer Regionalplanungsgruppe oder deren Thurgauer Gemeinden geführt oder unterstützt werden und den Bestrebungen des kantonalen Richtplans entsprechen. Solche Projekte von regionaler Bedeutung können beispielsweise Prozessbegleitungen oder Erarbeitungen von Entscheidungsgrundlagen sein.
Um eine kantonale Förderung zu beantragen, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Unterzeichneter Finanzierungsantrag im Doppel
- Projektbeschrieb (Ausgangslage, Fördergegenstand, Ziele, erwartete Wirkung)
- Projektorganisation
- Finanzierungsplan
- Massnahmenplan mit Kostendarstellung
Eine Vorlage des Finanzierungsantrages können Sie direkt bei Dieter Sahli anfordern. Die ausgefüllten Unterlagen bitte per Post an folgende Adresse senden:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Fachstelle Regionalentwicklung
Dieter Sahli
Staubeggstrasse 2
8510 Frauenfeld