Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Eine Steuerbelastung, die deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt – und dies für Unternehmen sowie für Privatpersonen.
Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft liegt bis zu 17,8 Prozent tiefer als in Deutschland. Und auch im schweizweiten Vergleich profitieren Unternehmen im Kanton Thurgau: Ein ertragsstarkes Unternehmen zahlt in der Kantonshauptstadt Frauenfeld bis zu 6 Prozent weniger Gewinnsteuer als in der Stadt Zürich. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Sie im Kanton Thurgau ausserdem sogar in den Genuss von Steuererleichterungen.
Derzeit gelten folgende Steuersätze (Stand 2024)
- Gewinnsteuer: 12,11 - 13,99 Prozent (abhängig von der Standortgemeinde)
- Kapitalsteuer des Kantons: 0,15 Promille, mindestens 200 Franken
Auch Privatpersonen profitieren im Kanton Thurgau von attraktiven Steuersätzen. Die effektive Steuerbelastung ist abhängig von verschiedenen persönlichen Faktoren. Mit Hilfe der Steuerkalkulatoren berechnen Sie einfach und schnell Ihre Steuerbelastung. Ausserdem können Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer auch eine Pauschalsteuer entrichten
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