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Internationale Vernetzung

Die Schweizer Wirtschaft ist stark international vernetzt – jeder zweite Franken wird im Ausland erwirtschaftet. Um Ihnen dazu die besten Voraussetzungen zu schaffen, verfügt die Schweiz über zahlreiche Freihandelsabkommen und ist Mitglied der WTO. Das Freihandelsabkommen mit der EU und der EFTA ermöglicht dabei die volle Zoll- und Kontingentsfreiheit für den Import und Export von Industriegütern auf den europäischen Märkten. Dies bedeutet aber nicht, dass keine Verzollung anfällt. Jedoch hat die Zoll- und Kontingentsfreiheit den grossen Vorteil, dass die Verzollung von Waren weitestgehend automatisiert über IT-Anwendungen erfolgt – ohne weiteren Aufwand für Sie.

In der Schweiz gilt ein Verzollungssystem nach Gewicht, weshalb die Zölle in der Regel geringer sind als im Ausland. Weiter ist die Einfuhr von Waren in die Schweiz immer mehrwertsteuerpflichtig. Der Nominalsteuersatz beträgt hier acht Prozent. Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz zwischengelagert werden, können ausserdem in Zolllagern unverzollt und unversteuert gelagert werden. Das Übersiedlungsgut von Zuziehenden, das gebraucht und zur eigenen Weiterbenützung bestimmt ist, ist zollfrei.

Die Eidgenössische Zollverwaltung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb und informiert und berät Sie gerne in Praxisfragen. Den Zolltarif (Tares) stellt sie kostenlos im Internet zur Verfügung. Der Thurgau gehört zur Zollkreisdirektion Schaffhausen, zu welcher wir Ihnen gerne auch den Kontakt herstellen.